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Fragen und Antworten

Auf dieser Seite haben wir einige, der häufigsten Anfragen zusammengestellt und beantwortet. Sollten Sie weitergehende Informationen benötigen oder Ihre Frage nicht beantwortet sein, können Sie sich gerne jederzeit bei uns persönlich melden.

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Coronavirus

Information zum neuartigen Coronavirus (COVID-19) in unserer Praxis

Wir aktualisieren diese Informationen fortlaufend und immer aktuell.

Letzte Änderung: März 2023

Wir begegnen dieser Gesundheitskrise mit gebotener Sorgfalt und Respekt, aber auch Ruhe und Professionalität. Wir beobachten und beurteilen die Lage zu COVID-19, insbesondere in der Grenzregion und im Großraum Zürich, sehr genau. Hierzu stehen wir mit den zuständigen Behörden in persönlichem Kontakt.

Die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten, sowie der Angestellten unserer Praxis ist für uns die oberste Priorität. Generell befassen wir uns als medizinischer Betrieb täglich professionell mit dem Schutz vor Infektionen. Wir sind dafür entsprechend ausgebildet und technisch darauf vorbereitet.

Der Grenzübertritt für eine Behandlung bei uns ist regulär möglich. Wir aktualisieren diese Informationen fortlaufend und immer aktuell.

Was wir tun um Sie und uns zu schützen

Alle Teammitglieder sind gegen COVID-19 geimpft. 

Wir testen unser gesamtes Team regelmäßig auf eine Corona-Infektion.

Terminplanung

Sollten Sie ein akutes Problem haben, rufen Sie uns bitte vorab an. Wir werden dann bereits telefonisch versuchen die Ursache möglichst genau zu erkennen und Ihnen dann direkt einen Termin für die nötige Behandlung geben.

Wir haben auf unserer Website die Möglichkeit geschaffen uns sicher Bilder und Fragen zukommen zu lassen. Sie finden diese Möglichkeiten im Kontaktmenü.

Sollten mehrere Behandlungen bei Ihnen nötig sein, versuchen wir diese in einem möglichst langen Termin zu kombinieren.

Gilt in der Praxis 2G oder 3G? Brauche ich einen Testnachweis für eine Behandlung?

Als medizinischer Betrieb sind wir der Gesundheit unserer Patienten verpflichtet. Unabhängig von deren Coronastatus. Sie brauchen keinen Impf- Genesenen- oder Testnachweis um in unsere Praxis zu kommen. Gleiches gilt auch für den Grenzübertritt. 

Selbstkontrolle zu Hause

Sollten Sie über Symptome der Coronavirus-Infektion (Fieber, Husten, Atemprobleme, Muskelschmerzen, Übelkeit) klagen, bitten wir Sie sich vorab telefonisch bei uns zu melden. Wir werden dann die Lage gemeinsam beurteilen.

Falls möglich empfehlen wir Ihnen vor einem geplanten Termin zu Hause Fieber zu messen. Normal ist eine Temperatur bis 37,4°C.

Sollten Sie infiziert gewesen sein, ist eine zahnärztliche Behandlung ab zwei Wochen nach Feststellung der Infektion wieder möglich.

Ihre Ankunft bei uns

Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Eintritt in die Praxis. Entsprechende Spender mit Desinfektionsmittel stehen bereit.

Wir bitten Sie möglichst pünktlich zu dem geplanten Termin bei uns in der Praxis einzutreffen um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Wenn Sie mögen, können Sie auch im Auto warten. Wir holen Sie dann bei Behandlungsbeginn dort ab.

Aktuelle Informationen zum Grenzübertritt Schweiz - Deutschland

Der Grenzübertritt zwischen Deutschland und der Schweiz für Aufenthalte bis 24h ist ohne jegliche Einschränkungen und Auflagen möglich. Für Aufenthalte länger als 24h gilt in Deutschland 3G.

Es gibt keine verstärkten Grenzkontrollen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet. 

Neupatienten

Wir freuen uns über jeden neuen Patienten, der zu uns kommen möchte. Unsere Praxis ist spezialisiert auf den Gebieten schöne und gerade Zähne, sowie High-Tech Zahnmedizin. Sehr gerne versuchen wir den optimalen Termin für Sie zu finden. 

Ihr erster Termin bei uns

Was wird gemacht?

Beim ersten Behandlungstermin erfolgt eine klinische Untersuchung hinsichtlich der Gesundheit Ihres Zahnfleischs, Ihrer Zahnsubstanz, funktioneller sowie ästhetischer Kriterien. Hierfür fertigen wir auch ein Übersichtsröntgenbild Ihrer Zähne und Kiefer an. Neben eventueller aktueller Probleme, geben wir Ihnen eine Einschätzung wie Ihr individuelles Risiko in diesen Bereichen in der Zukunft zu sehen ist. Sollte eine Behandlung nötig sein, bilden diese Informationen zusammen mit Ihren individuellen Wünsche und Vorstellungen die Basis für die folgende Behandlungsplanung.

Was kostet der erste Termin?

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in unserer Praxis nach den Richtlinien der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese sieht für die oben genannten Leistungen eine Vergütung von ca. 185€ vor. Sollten Leistungen nicht nötig sein, werden diese nicht berechnet. In gewissen Fällen ist es sinnvoll am ersten Termin bereits weitere Diagnostik durchzuführen. Damit ersparen wir Ihnen Folgetermine und können auch in komplexen Fällen bereits am nächsten Termin mit der Behandlung beginnen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, informieren wir Sie vor Ort über die Kosten

Ist eine Behandlung ohne individuelle Diagnostik und Planung möglich?

Wir sind ein ärztlicher Betrieb und führen Behandlungen durch, die die Gesundheit unserer Patienten direkt beeinflussen. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst und nehmen diese sehr ernst. Bitte beachten Sie deshalb, dass eine Behandlung ohne vorhergehende Diagnostik in unserer Praxis grundsätzlich nicht möglich ist.

Termine

Warum gibt es Wartezeiten für längere Behandlungen?

Ihre Zeit ist uns sehr wichtig. Deshalb versuchen wir wann immer möglich, möglichst viele Behandlungsschritte, auch bei mehreren Ärzten, an einem Tag zu kombinieren. Dies kann zur Folge haben, dass es eine längere Zeit dauert bis ein solcher Termin möglich ist. Da wir wissen wie wichtig unseren Patienten auch eine zeitnahe Behandlung ist, führen eine Warteliste nach Dringlichkeit und melden uns umgehend bei Ihnen, wenn es möglich ist, den Termin nach vorne zu holen. Eine Notfallbehandlung, damit Sie bis zu dem Termin keine Schmerzen haben, ist selbstverständlich zeitnah möglich.

Stornierungsbedingungen

Die Zeit bei unserem Team ist an den Ihren Terminen speziell für Sie reserviert. Die Behandlung kann bis zwei Arbeitstage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Falls Sie kurzfristig absagen müssen, bemühen wir uns Ersatz zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, oder Sie nicht zum genannten Termin erscheinen, werden 50% der geplanten Behandlungskosten berechnet.

Behandlungskosten

Wie werden Leistungen berechnet?

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in unserer Praxis nach den Richtlinien der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gebührenordnung ist gesetzlich verankert und stellt sicher, dass zahnärztliche Leistungen für alle fair berechnet werden.

Kostenplan

Das durchgeführte Behandlungskonzept ist der Hauptfaktor für Unterschiede bei den Preisen für Zahnbehandlungen. Wir schaffen diesbezüglich Transparenz, um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung, welche Leistungen Sie unter Kostenaspekten in Anspruch nehmen wollen, zu unterstützen. Unser grundlegendes Ziel ist es, dass unsere Patienten aus der Behandlung einen Mehrwert für sich erzielen. Gerne erstellen wir Ihnen im Anschluss an die Erstuntersuchung einen individuellen Kostenplan für Ihre Behandlung.

Können wir einen Kostenplan ohne Diagnostik erstellen?

Grundlage für den Kostenplan ist, welche medizinischen Leistungen in Ihrem individuellen Fall nötig sind. Wir sind ein ärztlicher Betrieb und führen Behandlungen durch, die die Gesundheit unserer Patienten direkt beeinflussen. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst und nehmen diese sehr ernst. Bitte beachten Sie deshalb, dass die Erstellung eines Kostenplans ohne vorhergehende individuelle Planung in unserer Praxis grundsätzlich nicht möglich ist.

Kann ein Pauschalpreis für eine Behandlung vereinbart werden?

Fairness für alle Beteiligten ist uns ein grosses Anliegen. Hinsichtlich der Behandlungskosten ist dies nur dann erreichbar, wenn genau die Leistungen abgerechnet werden, die auch erbracht werden. Wir möchten nicht für Leistungen bezahlt werden, die wir dann doch nicht erbringen. Das wäre nicht fair. Gleichzeitig werden wir auch, falls weitere Leistungen im Rahmen einer Behandlung nötig werden, diese durchführen. Selbst wenn dadurch Mehrkosten entstehen. Eine medizinische Behandlung nicht durchzuführen nur um einen vorab kalkulierten Gewinnrahmen zu halten wird unserem Verständnis medizinischer Behandlungen nicht gerecht.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Die Rechnungsstellung erfolgt in unserer Praxis nach Behandlungsphasen. Die Rechnung erhalten Sie nicht direkt von uns, sondern von unserem Abrechnungspartner. Dieser ermöglicht es Ihnen die Rechnung so zu begleichen wie Sie es wünschen. Bei uns vor Ort bar oder mit Handy/Kreditkarte. Per Überweisung in € oder CHF. Per Einzahlungsschein.

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Durch unsere Zusammenarbeit mit einem Finanzdienstleister ist eine kostenlose Ratenzahlung über 6 Monate möglich.

Exemplarische Behandlungskosten

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in unserer Praxis nach den Richtlinien der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gebührenordnung ist gesetzlich verankert und stellt sicher, dass zahnärztliche Leistungen für alle fair berechnet werden.

Allgemeine Behandlungen

Erstuntersuchung199€
Dentalhygieneca. 150€ / Berechnung pro Zahn

Schöne und gerade Zähne

Bleaching 500€
Veneerca. 1300€
Korrektur Zahnstellung, mit Alignern, beide Kiefer2900 – 6900€
Feste Zahnspange, von Aussen, beide Kiefer6.900€
Unsichtbare, feste Zahnspange, von Innen, beide Kiefer11.900€

High-Tech Zahnmedizin

Inlay/Onlay, 1 Sitzung800-1090€
Vollkeramische Krone, 1 Sitzung1200€
Wurzelkanalbehandlung, 1 Sitzung550 – 1.400€
Zahnimplantat, 3D-Planung, vollkeramische Krone3.400€
Zahnbrücke2500€

Notfallbehandlungen

Was wir leisten können

Wir sind eine spezialisierte Zahnarztpraxis auf schöne und gerade Zähne, sowie High-Tech Zahnmedizin. Wir versuchen zu helfen, wo immer wir können. Bitten haben Sie aber Verständnis dafür, dass unsere Praxisstruktur sich vollkommen von der eines Zahnarztzentrums mit vielen Ärzten unterscheidet. Unsere Tage sind weit voraus geplant und unsere Patienten haben an uns den Anspruch, dass Ihre Behandlungen auch genau dann starten, wann sie geplant sind. Deshalb ist es uns nicht immer möglich einen Termin für eine Notfallbehandlung anzubieten. Sollten Sie akute Schmerzen haben, raten wir Ihnen sich bei einer größeren Zahnklinik zu melden, da diese spezielle Kontingente und Ärzte nur für akute Notversorgungen haben.

Können Zähne als Notfall sofort entfernt werden?

Wir sind eine spezialisierte Zahnarztpraxis auf schöne und gerade Zähne, sowie High-Tech Zahnmedizin. Unsere Praxisstruktur erlaubt es uns deshalb nicht, Zähne als Notfallbehandlung zu entfernen. Wir raten Ihnen sich bei einer größeren Zahnklinik zu melden, da diese spezielle Kontingente und Ärzte nur für akute Notversorgungen haben.

Zahnärztlicher Notdienst

An Wochenenden, Feiertagen und Brückentagen ist ein zahnärztlicher Notdienst eingerichtet. Die diensthabende Praxis erfahren Sie unter: +49 761 120 120 00

Zahnärztlicher Notdienst nach Unfällen

Für die Notfallversorgung nach Unfällen sind die Zahnkliniken in Baden-Württemberg sowie andere Kliniken mit entsprechenden Fachabteilungen Anlaufstellen.

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